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Forschungsbericht]

Analyse und Bewertung von Kompensationsmaßnahmen in der Fallbeispielregion Schönberg.

Projektbeschreibung:
„Planung und Umsetzung der baurechtlichen Kompensationsmaßnahmen, analysiert am Beispiel der Gemeinden am Schönberg bei Freiburg“ 1. Einleitung Bei der Ausweisung neuer Baugebiete sind adäquate Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich der vorgenommenen Eingriffe vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Allerdings werden diese Kompensationsmaßnahmen auf der Grundlage des Baurechts (§ 35 BauGB) oftmals in unvollständiger, fehlerhafter Weise oder gar überhaupt nicht ausgeführt. Dies ist jedenfalls das Ergebnis einer bilanzierenden Studie aus Bayern (Ecker & Pröbstl-Haider 2016). Erst in jüngster Zeit verlangt die Ökokonto-Verordnung die Dokumentation der genehmigten Ökokontomaßnahmen auf einer öffentlichen Internetplattform. In der Praxis sind jedoch die offiziellen Institutionen (meistens: UNB an den Landratsämtern) mit der Dokumentation und Kontrolle der Fülle an Detailmaßnahmen sowie der Überwachung einer auch mittelfristig korrekten Umsetzung überfordert. Auch die interessierte Öffentlichkeit hat nur begrenzte Möglichkeiten der Einsicht in die zumeist von Fachplanungsbüros festgesetzten Kompensationsmaßnahmen. Ursache hierfür sind die unsystematische Dokumentation, die dezentrale Datenhaltung bei den Gemeinden, unscharfe Lagepläne, wenig präzise Ausführungsbestimmungen sowie insbesondere eine fehlende Aktualisierung des jeweiligen Zustandes von Ausgleichsflächen. 2. Hintergrund: Die Eingriffsregelung Die Eingriffsregelung ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Natur- schutzes. Wie bei den meisten politischen Instrumenten, gibt es auch seit der Einführung der Eingriffsregelung, die Forderung nach einer systematischen Überprüfung seiner Wirksamkeit. Die, im Rahmen von Einzeluntersuchungen, ermittelten Ergebnisse zeigen, dass immer wieder Mängel und Schwierigkeiten bei der Durchführung und der Weiterführung von Kompensationsmaßnahmen festzustellen sind (u.a. Tischew et al. 2004; Ecker et al. 2016; Quétier et al. 2014). Dies betrifft oftmals vor allem die Funktionsfähigkeit der durchgeführten Maßnahmen (vgl. z.B. Conrad et al. 2008). In den Fokus von Erfolgskontrollen gerieten bisher Maßnahmen in den Bundesländern Bayern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg (MLUR 2000). Der Umsetzungsgrad von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen variierte in den genannten Studien stark (zwischen 48 bis 90 Prozent). In allen Fällen wird jedoch deutlich, dass die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen nicht garantiert ist (vgl. Ecker & Pröbstl-Haider 2016). Eine umfangreichere Studie aus Baden Württemberg ist derzeit nicht bekannt. In einer Studie des LNV wurde lediglich die Dokumentation der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen erfasst und bewertet (Albiez 2015). Außerdem hat der LNV eine Umfrage zur Handhabung des baurechtlichen Ausgleichs durchgeführt, die allerdings keinen Anspruch auf Repräsentativität hat (Bronner & Flohr 2015). 3. Ziele des Projekts Beweggrund dieses Vorhabens ist demnach die derzeit fehlende Transparenz in der Planung und Umsetzung der baurechtlichen Kompensationsmaßnahmen. Ziel dieses Pilotprojektes ist es, den gegenwärtigen Zustand von baurechtlichen kommunalen Ausgleichsmaßnahmen (Lage, Flächengröße) in einem Testgebiet, nämlich den Anliegergemeinden am Schönberg bei Freiburg, zu analysieren sowie die Perspektiven ihrer nachhaltigen Wirksamkeit abzuschätzen. Die ebenfalls geplante Erfassung des Ist-Zustandes der AE Maßnahmen nach ihrer Umsetzung ermöglicht einen Abgleich zwischen Planung und Wirklichkeit. Dabei stellen sich folgende Fragen: Wurden die Kompensationsziele erreicht? Werden diese weiterhin erfüllt? Ist die jeweilige AE-Maßnahme naturschutzfachlich sinnvoll? Wie ist der aktuelle Zustand zu bewerten? Ist die Gemeinde ihrer Monitoringpflicht nachgekommen? Die Ergebnisse dieser Pilotstudie bilden eine Grundlage für den Dialog und die Weiterentwicklung der entsprechenden Regelungen (Ökopunkte-Verordnung, Leitfaden). Beide Arbeitsziele verstehen wir als Mehrwert für einen zukunftsfähigen Naturschutz in Baden-Württemberg. Insbesondere wird eine Weiterentwicklung der systematischen Funktionskontrolle angestrebt, dies bildet die besondere Herausforderung dieser Arbeit.

Tel: 0761/203-3683
Email: Albert.Reif@waldbau.uni-freiburg.de
Projektlaufzeit:
Projektbeginn: 05.12.2016
Projektende: 31.03.2018
Projektleitung:
Prof. Dr. Dr. h. c. Albert Reif

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Professur für Standorts- und Vegetationskunde
Prof. Dr. Dr. hc Reif
Tennenbacherstr. 4
79106 Freiburg

Telefon: +49 (0)761 203-3678
Fax: +49 (0)761 203-3781
Email: waldbau@waldbau.uni-freiburg.de
http://www.vegetationskunde.uni-freiburg.de

Mitarbeiter:
  • Jessica Rabenschlag
  • Nicolas Schoof
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